Aufgaben Pfarreirat

  
 

Die konkreten Aufgaben des neuen Pfarreirates

"Der Pfarreirat trägt zusammen mit dem Pfarrer als Pastoralrat, als Vertretung der Katholikinnen und Katholiken und als Organ der Vermögensverwaltung, insbesondere als Ortskirchensteuervertretung Verantwortung für den kirchlichen Auftrag in Pfarrei und Kirchengemeinde. Sein Wirken ist sowohl auf das Leben der Kirche als auch auf gesellschaftliche Vorgänge und Entwicklungen in der Pfarrei gerichtet."
So sagt der Entwurf des neuen Pfarreigesetzes. Das Gesetz regelt außerdem die Zusammenarbeit mit den weiteren Organen der Pfarrei und der Kirchengemeinde, dem Pfarrer, Verwaltungsvorstand und Pfarreivermögensverwaltungsrat.
 
Die Aufgaben des Pfarreirats sind laut §24 Pfarreigesetz (PfaG, aktuell noch in der Entwurfsfassung):
  • Der Pfarreirat legt die Ziele und Schwerpunkte der pastoralen Arbeit fest, initiiert Projekte und entscheidet, welche Aufgaben fortgeführt oder eingestellt werden. Er sorgt für die Finanzierung und Umsetzung sowie regelmäßige Überprüfung.
  • Er beruft oder bestätigt Gemeindeteams und kann weitere Teams bilden. Zudem unterstützt er kirchliche Gruppen und arbeitet mit Hauptamtlichen zusammen.
  • Als Stimme der Katholik:innen vertritt er deren Anliegen in Kirche, Gesellschaft und Öffentlichkeit.
  • Er wirkt bei der Besetzung wichtiger Stellen mit und berät den Pfarrer zu Personalfragen.
  • Schließlich verwaltet er die Finanzen der Pfarrei, beschließt den Haushalt und stellt sicher, dass alle kirchlichen Einrichtungen ihre Aufgaben erfüllen können.